Qualifizierte Einwanderungsgesetzgebung

QUALIFIZIERTE EINWANDERUNGSGESETZ

Das 2023 in Kraft tretende Gesetz zur Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte erleichtert Fachkräften die Einreise nach Deutschland.

Blue Card: Hochschulabsolvent:innen erhalten damit die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten.

Opportunity Card: Bewerber:innen mit einem Abschluss oder relevanter Berufserfahrung können unter flexibleren Bedingungen in Deutschland arbeiten und eine passende Stelle suchen.

Dieses Gesetz eröffnet neue Chancen in den Bereichen IT, Gesundheit, Ingenieurwesen und Pflege und erleichtert qualifizierten Fachkräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

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1. Neuerungen bei der EU-Blue Card

  • Die Gehaltsgrenzen wurden gesenkt (jährliche Bruttogehaltsgrenze):

    • Allgemeine Berufe: jährlich ~48.300,00 €

    • Mangel-/Dringlichkeitsberufe, Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte: jährlich ~43.759,80 €

  • Die begünstigten Gruppen wurden erweitert:

    • Hochschulabsolventen (Absolventen der letzten 3 Jahre)

    • IT-Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (ohne Diplomvoraussetzung)

    • Neuzugänge zur Liste der Mangelberufe:

      • Manager in den Bereichen Bergbau, Bauwesen und Logistik

      • Manager in den Bereichen Informationstechnologie/Kommunikation

      • Manager im Bereich Kinderbetreuung und Gesundheitswesen

      • Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker

      • Krankenschwestern, Hebammen, Lehrer/Ausbilder

  • Kurz- und langfristige Reisefreiheit:

    • Inhaber einer Blue Card aus einem anderen EU-Land können kurzfristig in Deutschland arbeiten.

    • Personen, die 12 Monate in einem anderen EU-Land gelebt haben, können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

  • Familienzusammenführung erleichtert:

    • Familienangehörige, die zuvor in einem anderen EU-Land gelebt haben, können ohne Visum nach Deutschland einreisen.

2. November 2023 – Sonstige Änderungen

  • Das Aufenthaltsrecht wurde erweitert: Qualifizierte Arbeitskräfte können nun nicht nur in ihrem eigenen Beruf, sondern auch in anderen Bereichen arbeiten.

  • Lkw- und Busfahrer: Die Beschäftigungsbedingungen wurden vereinfacht, die Sprachvoraussetzung wurde abgeschafft.

3. März 2024 – Neue Regelungen

  • Aufenthaltsgenehmigung für die berufliche Gleichstellung:

    • Die bisherige Dauer von 18 Monaten wurde auf 24 Monate verlängert (kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden).

    • Die wöchentliche Arbeitszeit während der Berufsausbildung wurde auf 20 Stunden erhöht.

  • Gleichstellungspartnerschaft:

    • Nach der Einreise nach Deutschland kann ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.

    • Voraussetzungen: Anerkanntes Diplom + Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2.

  • Zugang zur Qualifikationsanalyse:

    • Bis zu 6 Monate Aufenthaltsgenehmigung für Personen, die in Deutschland eine

    • Qualifikationsanalyse durchführen lassen möchten.

  • Einwanderung aufgrund beruflicher Erfahrung:

    • Einreise nach Deutschland mit mindestens 2-jährigem Diplom + 2 Jahren Berufserfahrung.

    • Die Berufserfahrung für IT-Fachkräfte wurde von 3 auf 2 Jahre reduziert.

    • Keine Deutschkenntnisse erforderlich.

  • Pflegekräfte:

    • Pflegekräfte mit geringer Ausbildung dürfen in Deutschland arbeiten.

    • Absolventen von Assistenz- und Hilfsberufen können eine Arbeitserlaubnis erhalten.

  • Erleichterung der Aufenthaltsgenehmigung:

    • Qualifizierte Arbeitskräfte: Aufenthaltsgenehmigung nach 3 statt 4 Jahren.

    • Inhaber einer EU-Blue Card: nach 27 Monaten, mit Deutschkenntnissen der Stufe B1 nach 21 Monaten.

    • Die Wohnsitzauflage für Familienzusammenführungen wurde aufgehoben.

4. Juni 2024 – Opportunity Card und andere Neuerungen

  • Chancenkarte (Chancenkarte):

    • Neue Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeitssuche (1 Jahr).

    • Mindestens 6 Punkte müssen erreicht werden (Kriterien: Abschluss, Gleichwertigkeit, Sprache, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug, Einwanderung des Ehepartners).

    • Voraussetzungen: Anerkannter Abschluss + mindestens A2 Deutsch und B2 Englisch.

    • Möglichkeit, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.

  • Westbalkan-Regelung:

    • Bürger aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können in Deutschland in allen Bereichen arbeiten.

    • Es wurde eine jährliche Quote von 50.000 festgelegt.

5. Regelungen für Schüler und Auszubildende

  • Studierende: Die Arbeitszeit wurde von 120 auf 140 Tage (oder 20 Stunden pro Woche) erhöht.

  • Auch Teilnehmer an Vorbereitungsprogrammen für die Universität haben nun ein Recht auf Arbeit.

  • Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen:

    • Die Altersgrenze wurde von 25 auf 35 Jahre angehoben.

    • Sprachvoraussetzung: B2.

    • Die maximale Aufenthaltsdauer wurde von 6 auf 9 Monate verlängert.

  • Auszubildende können 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten.

6. Kurzfristige Beschäftigung (Kontingentsystem)

  • Staatsangehörige aus Drittländern können ohne berufliche Qualifikationen in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden.

  • Voraussetzungen:

    • Der Arbeitgeber muss einem Tarifvertrag unterliegen.

    • Die Reisekosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.

    • Die Beschäftigungsdauer darf 8 Monate pro Jahr nicht überschreiten.

    • Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.

       

       

       

Zusammenfassung

Das neue Gesetz zur qualifizierten Zuwanderung bietet Menschen, die in Deutschland arbeiten möchten, deutlich mehr Flexibilität und Chancen:

  • Die Blue Card wurde erweitert.
  • Mit der Charta der Chancen können nun auch Arbeitsplätze gesucht werden.
  • Die Zuwanderung auf der Grundlage von Gleichwertigkeit wurde vereinfacht.
  • In Bereichen wie IT, Gesundheit, Logistik und Bildung sind neue Chancen entstanden.
  • Die Arbeitserlaubnisse für Studenten und Auszubildende wurden erweitert.