Die Arbeit für die Menschenrechte ist in Deutschland eine Aufgabe des Staates. Die Regierung berichtet alle zwei Jahre über ihre Arbeit.
Berlin (d.de) – Die Bundesregierung hat ihren Zweijahresbericht zur Menschenrechtspolitik vorgelegt. Der 16. Menschenrechtsbericht beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und die Menschenrechtsarbeit und -projekte in Deutschland.
Der Titel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ verdeutlicht die Arbeit der Bundesregierung in verschiedenen Menschenrechtsthemen auf der Grundlage ihrer werteorientierten, menschenrechtsbezogenen Außen- und Entwicklungspolitik in internationalen Menschenrechtsforen. Der Bericht hebt die nationalen und internationalen Aktivitäten Deutschlands zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Gleichbehandlung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen sowie die Umsetzung und Wirkung feministischer außenpolitischer Leitlinien hervor. Darüber hinaus stehen die Bekämpfung der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und internationalen Verbrechen sowie die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und anderen Formen der Gruppenfeindlichkeit im Mittelpunkt.
An der Erstellung des Berichts waren unter der Leitung des Auswärtigen Amtes Minister und Mitglieder der Kommission der Bundesregierung beteiligt.





